Erneut hoher DDR-Richter angeklagt

Die Staatsanwaltschaft hat einen früheren Richter des Obersten DDR-Gerichts wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung angeklagt. Wie Justizsprecherin Fölster gestern mitteilte, wird dem 72jährigen Juristen Friedrich M. vorgeworfen, am 22. April 1959 gemeinsam mit zwei inzwischen verstorbenen Richtern das Berufungsverfahren eines Regimekritikers verworfen zu haben, der wegen angeblicher Spionage vom Bezirksgericht Frankfurt/Oder zu einer zehnjährigen Zuchthausstrafe verurteilt worden war. Dem verurteilten Oppositionellen sei die Spionagetätigkeit mit der Begründung vorgeworfen worden, er habe die Zeit der Untersuchungshaft zur Vorbereitung eines regimekritischen Buches genutzt. Friedrich M. hätte das angefochtene Urteil nach Ansicht der Staatsanwaltschaft aufheben und den Regimegegner freisprechen müssen. Tatsächlich sei dieser jedoch erst im August 1964 entlassen worden.