: Mord an Bremerin offenbar Komplott
■ Einer der Tatverdächtigen hatte 1991 Nirmala Ataie erstochen
Der Mord an einer 37jährigen Frau aus Bremen in der Nacht zum vergangenen Freitag war offenbar ein Komplott: Der 33jährige Lebensgefährte und sein 28jähriger Freund stehen in dringendem Verdacht, die Frau auf einem Parkplatz in der Nähe der „Jola“ an der Weser mit 25 Messerstichen getötet zu haben. Das teilte gestern der Bremer Staatsanwalt Frank Repman mit.
Die Ermordete und ihr mit einer anderen Frau verheirateter Freund sollen in einer Art „Haßliebe“ gelebt haben. Schon im vergangenen Jahr wurde gegen den Mann wegen versuchten Totschlags ermittelt, die Tat konnte aber nicht nachgewiesen werden. Bisherige Trennungen waren nie von langer Dauer, so Staatsanwalt Repmann. Offenbar hatte der 33jährige Tatverdächtige jetzt aber seiner Ehefrau versprochen, die Beziehung zu der Geliebten endgültig zu lösen und dazu die angebotene Hilfe des 28jährigen Freundes aus Walle angenommen.
Nach den Darstellungen des Tatverdächtigen ist es am verabredeten Treffpunkt noch zu einem kurzem Gespräch mit dem Opfer gekommen, dann habe sich der 33jährige von der Frau abgewandt, während der 28jährige auf sie einstach. Bis er nach 25 Stichen gesagt haben soll: „Die Sache ist erledigt.“
Polizei, Staatsanwalt und Richter haben aufgrund der detaillierten und widerspruchsfreien Darstellung des 33jährigen Mannes keinen Zweifel daran, daß sich die Tat so abgespielt hat. Wenn ein gemeinsamer Tatplan existiert hat, ist es für die Schuldfrage übrigens unerheblich, wer letztendlich die Tat ausgeführt hat.
Die blutverschmierte Tatwaffe hat die Polizei in einem gelben Müllsack gefunden. Es ist ein Messer von der gleichen Art, wie es 1991 in der Nähe der ermordeten Nepalesin Nirmala Ataie im Bürgerpark gefunden worden ist. Deshalb hat der zuständige Richter Haftbefehl nicht nur gegen den 33jährigen, sondern auch gegen seinen Freund, eben jenen damaligen Delinquenten, ausgesprochen. Dieser zweite Tatverdächtige hat bislang jedoch von seinem Recht auf Zeugnisverweigerung Gebrauch gemacht.
Für die Tötung seiner Ehefrau Nirmala ist der Mann 1992 zu vier Jahren und neun Monate Haft verurteilt worden. Zwei Drittel der Strafe hatte er im Frühjahr diesen Jahres abgesessen. Auf einhelligen Rat aller Verantwortlichen, darunter auch Staatsanwalt Repmann, ist der Mann am 30. März auf Bewährung entlassen worden. Repmann: „Das war einer der ganz wenigen, bei denen man sagen kann, der wird sich bewähren.“ Für Repmann ist es das erste Mal in zehnjähriger Amtszeit, daß ein wegen Totschlags Verurteilter und vorzeitig Entlassener wieder rückfällig geworden ist. cis
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