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Knast für den Prügeleinsatz?

■ Wg. Gänsemarktprügel: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Polizisten / IG Medien und GAL: Beamte vom Dienst suspendieren Von Kai von Appen

Die Polizeibeamten, die an den schweren Übergriffen auf Demonstranten während der Kundgebung mit dem Rechtsradikalen Jörg Haider beteiligt waren, sollten vom Dienst zu suspendiert werden. Dazu haben die IG Medien und die GAL Innensenator Werner Hackmann aufgefordert. Bei der Polizeiattacke am 30. Mai auf dem Gänsemarkt war auch der ARD-Journalist Oliver Neß mißhandelt worden, er erlitt einen doppelten Bänderriß.

Langsam wächst der Unmut über die zögerliche Haltung der Innenbehörde. IG Medien-Sprecher Wolfgang Kreider: „Angesichts des schweren Vorwurfs müssen die Beamten bis zur Klärung der Angelegenheit suspendiert werden.“ Und auch der GAL-Abgeordnete und kritische Polizist Manfred Mahr schlägt in die gleiche Kerbe: „Diejenigen, die die ganze Auseinandersetzung angezettelt haben, gehören des Dienstes enthoben – und zwar nicht an einen Schreibtischposten versetzt, sondern vorerst ganz entfernt.“ Innenbehördensprecher Peter Kelch: „Bevor eine Suspendierung erfolgt, müssen von der Ermittlungsseite die Vorwürfe erst dichtgemacht werden.“

Nach Auffassung Mahrs habe Innensenator Werner Hackmann die Verpflichtung und auch „genügend Freiraum, endlich im Apparat aufzuräumen“. Schließlich habe er selbst geäußert: „Jeder einzelne Polizeibeamte, der auf wehrlose Menschen einprügelt, ist eine Schande für die Polizei.“ Mahr äußert allerdings die Befürchtung, daß es Kräfte im Apparat gebe, die sich gegen eine mögliche „Innenrevision“ mit allen Mitteln zur Wehr setzen.

Neß-Anwalt Gerd Strate äußert Verständnis über die Forderungen. Strate zur taz: „Eine Suspendierung wäre allemal angemessen.“ Denn nach Auffassung des Juristen könnte durch die gezielte Mißhandlung seines Mandaten der Tatbestand der „beabsichtigten schweren Körperverletzung“ erfüllt sein, wenn bleibende körperliche Schäden zu beklagen sind – was derzeit nicht auszuschließen ist. Auf diesen Tatbestand, so Strate, stehe immerhin eine Strafe von „nicht unter zwei Jahren“ Haft, in schweren Fällen sogar bis zehn Jahre Gefängnis. Und nach taz-Recherchen gibt es einen Augenzeugen, der das gezielte Umdrehen des Neß-Fußes – was zum doppelten Bänderriß führte – gesehen hat und den Täter in Uniform genau beschreiben kann. Strate: „In anderen Fällen, wenn es nicht um Polizeibeamte geht, hätte die Staatsanwaltschaft vielleicht schon Haftbefehl beantragt.“

Staatsanwaltschaftssprecher Rüdiger Bagger bestätigt, daß gegen vier Beamte Ermittlungsverfahren wegen „Körperverletzung im Amt in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung“ (Strafandrohung: drei Monate bis fünf Jahre Knast) eingeleitet worden sind. Und Haftbefehle wegen Flucht- oder Verdunkelungsgefahr? Bagger: „Dazu sage ich nichts.“ Denn gegen einen Beamten, der täglich seinen Dienst versieht, könne wohl keine Fluchtgefahr begründet werden. Und Haftbefehl wegen Verdunkelung sei nur für einen kurzen Zeitraum – und jetzt schon gar nicht mehr – zu begründen.

Auf GAL-Anfrage hat der Senat inzwischen erklärt, daß während der Haider-Kundgebung 262 BeamtInnen – davon 48 PolizistInnen in ziviler Kleidung – eingesetzt waren. Der Senat bestreitet allerdings, daß Zivilfahnder „tarnanzugähnliche Kleidung“ getragen haben. Im Zusammenhang mit der von dem Greiftrupp ausgelösten Randale seien sieben Personen festgenommen und Verfahren wegen Körperverletzung, Gefangenenbefreiung oder Landfriedensbruch eingeleitet worden. Augenzeugenberichte und Bildmaterial wird vom „Antirassistischen Telefon“ gesammelt.

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