Zuschlag zum Kindergeld

Noch bis zum 30. Juni kann der Zuschlag zum Kindergeld für das vergangene Jahr bei den zuständigen Arbeitsämtern beantragt werden. Darauf machte das Landesarbeitsamt Berlin- Brandenburg jetzt aufmerksam. Anspruch haben Erziehungsberechtigte, die wegen ihres niedrigen Einkommens den steuerlichen Kinderfreibetrag nicht voll ausschöpfen konnten. Der Zuschlag beträgt monatlich für ein Kind bis zu 65 Mark, für zwei Kinder bis zu 130 Mark und steigert sich bei weiteren Kindern entsprechend. Die Kindergeldkassen der Arbeitsämter zahlen diesen Zuschlag grundsätzlich erst, wenn das Jahr abgelaufen ist und ein Antrag gestellt wird. Als Nachweis für das Einkommen muß der Steuerbescheid oder eine Bescheinigung über den Jahreslohn beigefügt werden. Familien, die beim Finanzamt eine Einkommenssteuererklärung abgegeben und für 1993 noch keinen Steuerbescheid erhalten haben, sind nicht an die Antragsfrist 30. Juni gebunden. Bei ihnen beginnt die sechsmonatige Antragsfrist mit dem Datum, zu dem ihnen der Steuerbescheid zugegangen ist.