■ Teilzeitarbeit
: Gut für die Karriere

Kassel (dpa) – Teilzeit-Berufszeiten im öffentlichen Dienst zählen voll für den sogenannten Bewährungsaufstieg – also die Karriere –, wenn mindestens mit der halben Stundenzahl gearbeitet wurde. Diese Vorschrift des Bundesangestellten-Tarifvertrages (BAT) hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil bekräftigt.