piwik no script img

■ AbschiebungMuzaffer darf bleiben

Köln (AFP) – Der in Köln lebende türkische Junge Muzaffer Ucar wird nicht in sein Geburtsland abgeschoben. Das Kölner Ausländeramt werde ihm eine Aufenthaltsgenehmigung erteilen, so dessen Sprecherin. Ausschlaggebend seien neue Erkenntnisse über die in der Türkei lebende Mutter des Jungen. Mitglieder des nordrhein-westfälischen Petitionsausschusses hätten von ihr den Eindruck gewonnen, sie sei geistig verwirrt und unfähig, sich um den Jungen zu kümmern. Daher könne man jetzt eine Aufenthaltsgenehmigung aufgrund Härte erteilen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen