: Baden gehen ...
kann, wer seinen Antrag auf Kindergeldzuschlag nicht rechtzeitig bis 30. Juni beim Arbeitsamt einreicht. Alleinerziehende und Familien mit geringem Einkommen, die den jährlichen Kinderfreibetrag nicht ausnutzen konnten, können dadurch bis zu 65 Mark monatlich pro Kind erhalten. Nähere Auskünfte bei der Kindergeldkasse unter der Nummer 85304-4. Staatsdiener haben übrigens festgestellt, daß in einigen Fällen, in denen Ehegatten bzw. Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- oder Krankengeld erhalten, zu wenig gezahlt wurde. Wer davon betroffen ist. kann einen Antrag auf Überprüfung stellen. usch/Foto: Markus Scholz
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