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Rechtsstreit um Modehaus Fahning Nicht aus dem Schneider

Also doch: Das Hamburger Traditionsmodehaus „Fahning“ ist in den Konkursstrudel des Frankfurter Baugiganten Jürgen Schneider geraten. Das gab Geschäftsführer Dieter Fahning gestern vor dem Arbeitsgericht zu. Das Schneider-Imperium habe nicht nur Anteile an der „Franz Fahning KG“ erworben, sondern sei auch Komplementär der „Modehaus Fahning GmbH“. Die Zukunft des Unternehmens mit seinen 53 MitarbeiterInnen sei, so Fahning, „offen“.

Der Betriebsrat hatte das Verfahren angestrengt, um Mitbestimmungsrechte einzuklagen. Trotz mehrerer Anfragen hatte die Geschäftsführung Auskünfte über die wirtschaftliche Lage verweigert und Verflechtungen mit dem bankrotten Schneider-Konzern bagatellisiert. Hellhörig wurde der Betriebsrat jedoch vorige Woche, als Konkursgerüchte im Betrieb die Runde machten. Betriebsrätin Inge Müller: „Herr Fahning verbreitete das Gerücht, daß das Unternehmen zum 1. Juli geschlossen wird.“ So sei die bereits eingetroffene Winterkollektion wieder abgeholt worden. Nachfragen, so die Betriebsrätin, seien unbeantwortet geblieben.

Fahnings Anwalt Wolfgang Witte zur Funkstille: „Die Damen suchen ja nur die Konfrontation.“ Betriebsratsanwalt Rolf Geffken: „Der Betriebsrat wird mit kriegerischen Mitteln ausgegrenzt.“

Fahning, der seinen Geschäftsführer-Posten zum Jahresende gekündigt hat, beteuerte indes, daß es keinen Plan zur Schließung gebe. Witte: „Ein Konkurs wird nicht geplant, das Konkursgesetz gibt einen Grund an.“

Überdies erklärte Fahning, der Frankfurter Schneider-Konkursverwalter habe ihm am Montag noch versichert, das Unternehmen unter seiner Leitung und unter „geordneten Verhältnisses“ fortzuführen. Auch die Banken hätten angeboten, den Kreditrahmen nicht zu kündigen, sofern Dieter Fahning nicht das Handtuch werfe.

Die Arbeitsrichterin tat sich da schwer, dem Anliegen des Betriebsrates stattzugeben und schmetterte die Klage ab. Begründung: Das Betriebsverfassungsgesetz sehe nur eine Informationspflicht vor, wenn das Unternehmen konkret eine Betriebsänderung oder -schließung „plant“. Derartige „Pläne“ gebe es aber noch nicht, weil Fahning selber noch nicht wisse, was der Konkursverwalter verfügen wird. Kai von Appen

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