■ Entschädigung: „Nicht notwendig“
Bonn (dpa) – Die Bundesregierung hält eine besondere gesetzliche Entschädigungsregelung für Deutsche, die im Ausland Opfer einer Gewalttat wurden, nicht für erforderlich. Sie verwies auf die bereits bestehenden gesetzlichen Sozialversicherungen in der Bundesrepublik, auf die Möglichkeiten zur Privatabsicherung sowie auf die Unterstützungen durch das Bundessozialhilfegesetz. Gegen eine Entschädigungsregelung bestünden sowohl rechtliche als auch „gravierende haushaltspolitische“ Bedenken. Sie laufe auf eine „Sozialisierung privater Risiken“ hinaus.
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