Abweichung wird mit Ausweisung bestraft

■ Zwei Asylsuchende in den Fallstricken des deutschen Ausländerrechtes

Zwei Menschen mit ähnlichem Schicksal: Das des einen ist noch offen, das des anderen scheint besiegelt. Der eine: Badiuo B. aus Burkina Faso, abgelehnter Asylbewerber, mit einer deutschen Frau verheiratet. Der andere: Mustafa D. aus Gambia, abgelehnter Asylbeweber, mit einer deutschen Frau verheiratet. Badiuo kämpft noch mit den Fallstricken der Ausländergesetze um seine Aufenthaltsgenehmigung. Mustafa hat schon verloren: Er sitzt seit vorgestern in Hamburger Abschiebehaft.

Eigentlich sind es nur Scheingefechte, die die beiden Afrikaner durchzustehen haben. Eigentlich steht ihnen durch ihre Heirat eine Aufenthaltsberechtigung in Hamburg zu. Aber sie sind nicht den gesetzlich vorgeschrieben Weg gegangen. Zur „Strafe“ sollen beide ihren Antrag auf Aufenthaltsberechtigung jetzt von ihren Heimatländern aus stellen.

Das deutsche Ausländergesetz mit seinen Abgründen: Kaum eine Nische läßt es für illegale Flüchtlinge, die sich in Deutsche verlieben. Durch ihre Heirat können sie zwar formal eine Aufenthaltsberechtigung erhalten, doch wenn sie nur einen kleinen Schritt von den engen Rechtsregularien abweichen, werden sie trotzdem abgeschoben. Das Gesetz befiehlt diesen Fälle, daß sie ihren Aufenthaltsantrag erneut über die Auslandsvertretungen ihres Heimatlandes zu stellen haben.

Für Badiuo unmöglich. Er war vor sechs Jahren in Burkina Faso vom Militär desertiert. In Peine hatte einen Asylantrag gestellt; der wurde abgelehnt. Der Vollstreckung seines Abschiebe-Haftbefehls entging er durch eine illegale Ausreise nach Frankreich zu seiner Schwester. Seine Hamburger Lebensgefährtin organisierte derweil die Heirat. Im Dezember –93 reiste Badiou auf Touristenvisum erneut ein, drei Monate später heirateten die beiden. Jetzt will die Hamburger Ausländerbehörde ihn zurückschicken. Auf Nachfrage räumte Behördensprecher Norbert Smekal gestern aber ein, daß Badious Einreise legal erfolgt sei, deshalb werde man den Fall nochmal „wohlwollend prüfen“.

Mustafa D. ist hingegen in alle Fallen getreten: Erst vergeigte ein untätiger Hamburger Rechtsanwalt seinen Asylantrag; dann erlosch seine Duldung, weil er für eine Heirat mit seiner deutschen Freundin nach Dänemark reiste. Schließlich stellte er bei der Rückkehr keinen Einreiseantrag – damit soll er jede Chance verwirkt haben, seine Aufenthaltsberechtigung in Hamburg zu erstreiten. Semkal: „Kein Spielraum, er muß den Antrag in Gambia stellen.“ Das Risiko trägt Mustafa alleine; die Kosten auch. Denn wenn Hamburg ihn wieder aufnimmt, muß er auch noch die Kosten seiner Abschiebung zurückerstatten. Sannah Koch

Protestaktion gegen Mustafas Abschiebung: heute, 10 Uhr, Treffpunkt U-Bahn Stephansplatz