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Immer auf die Kleinen

■ Waigel versucht erneut, Arbeitslosenhilfe zu befristen

Berlin (AP/dpa/taz) – Die Arbeitslosen sollen auch künftig weiter zur Konsolidierung des Staatshaushalts beitragen. Anläßlich des Etatentwurfs für den Bundeshaushalt 1995 bestätigte Bundesfinanzminister Theo Waigel (CSU), sich erneut für die Begrenzung der Arbeitslosenhilfe auf zwei Jahre einzusetzen. Das umstrittene Vorhaben war schon einmal im Bundesrat gescheitert.

Auf einer Klausurtagung der Bonner CSU-Landesgruppe sagte Waigel, er erwarte von der Bundesregierung Unterstützung für sein Vorhaben. Das Finanzministerium verwies darauf, daß ohne die Neuregelung die Ausgaben für die Arbeitslosenhilfe von 7,1 Milliarden Mark im Jahre 1991 auf 20 Milliarden Mark im Jahre 1995 steigen würden. Die Begrenzung der Arbeitslosenhilfe auf zwei Jahre soll den Bund 1995 um 4,3 Milliarden Mark und im Folgejahr um 6,5 Milliarden Mark entlasten. Für Arbeitnehmer von 55 Jahren an soll es eine Sonderregelung geben.

Kämen Waigels Pläne durch, müßten Erwerbslose, die schon zwei Jahre lang Arbeitslosenhilfe beziehen, dann einen Antrag auf Sozialhilfe stellen. Da sich die Arbeitslosenhilfe nach dem früheren Verdienst orientiert, die Sozialhilfe aber nach der Bedürftigkeit, müßten viele Langzeitarbeitslose mit Einkommenseinbußen rechnen.

Die SPD warf dem Finanzminister vor, mit der geplanten neuen Regelung nur einen „Verschiebebahnhof“ einzurichten. Durch den Zustrom an Sozialhilfeempfängern würden die Länder und Kommunen als Sozialhilfeträger 1995 um drei Milliarden und 1996 um vier Milliarden Mark zusätzlich belastet. Bremens Bürgermeister und Bundesratspräsident Klaus Wedemeier (SPD) kündigte den energischen Widerstand der SPD-regierten Länder im Bundesrat gegen ein entsprechendes neues Gesetz an. BD

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