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Neue Behörde

Im Landesamt für Zentrale Soziale Aufgaben in Lichtenberg werden ab August Anträge auf Rehabilitation nach dem 2. Gesetz zur Bereinigung von SED-Unrecht bearbeitet. Antragsteller müssen der Behörde nachweisen, daß ihnen in der DDR besonders schweres, bis heute nachwirkendes Unrecht durch persönliche Verfolgung widerfahren ist, wie gestern Sozialsenatorin Stahmer (SPD) sagte. „Wir rechnen mit rund 90.000 Anträgen von Berlinern, von denen wahrscheinlich zwei Drittel abgelehnt werden müssen“, betonte die Senatorin.

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