: Flüchtlingstod vor Gericht
Im 17. Mauerschützenprozeß stehen ab kommenden Freitag zwei ehemalige DDR-Grenzsoldaten vor Gericht. Das Landgericht verhandelt wegen Totschlags gegen den heute 55jährigen Arno O., der am 8. Oktober 1962 in der Nähe der Oberbaumbrücke aus seiner Maschinenpistole 18 Schüsse auf den in der Spree in Richtung Westberliner Ufer schwimmenden 60jährigen Anton W. abgegeben haben soll. Der Flüchtling wurde von einem Geschoß am Hinterkopf getroffen und ertrank. Dem heute 53jährigen Grenzposten Dieter D. wird angelastet, aus einer Entfernung von 20 Metern ebenfalls einen Schuß abgefeuert zu haben, der einen am Westberliner Ufer eingesetzten Polizeibeamten veranlaßt hatte zurückzuschießen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen