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Flüchtlingstod vor Gericht

Im 17. Mauerschützenprozeß stehen ab kommenden Freitag zwei ehemalige DDR-Grenzsoldaten vor Gericht. Das Landgericht verhandelt wegen Totschlags gegen den heute 55jährigen Arno O., der am 8. Oktober 1962 in der Nähe der Oberbaumbrücke aus seiner Maschinenpistole 18 Schüsse auf den in der Spree in Richtung Westberliner Ufer schwimmenden 60jährigen Anton W. abgegeben haben soll. Der Flüchtling wurde von einem Geschoß am Hinterkopf getroffen und ertrank. Dem heute 53jährigen Grenzposten Dieter D. wird angelastet, aus einer Entfernung von 20 Metern ebenfalls einen Schuß abgefeuert zu haben, der einen am Westberliner Ufer eingesetzten Polizeibeamten veranlaßt hatte zurückzuschießen.

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