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Französische Fischcreme gefährlich?

■ Verbraucherschützer: Zusatzstoffe gefährden Gesundheit

Hannover Strengere Kriterien bei der Beurteilung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln haben die Verbraucher-Zentralen vom Bundesgesundheitsministerium gefordert. Durch sogenannte „Allgemeinverfügungen“ würden Lebensmittel aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zugelassen, die mit teilweise gesundheitsschädlichen Zusatzstoffen belastet seien, teilte die Verbraucher-Zentrale Niedersachsen (VZN) in Hannover mit. Außerdem sei in vielen Fällen nicht ausreichend gekennzeichnet, in welchen Punkten neue Produkte vom deutschen Lebensmittelrecht abweichen.

Das Bundesgesundheitsministerium wies die Vorwürfe als „unbegründet“ zurück. Sämtliche zugelassenen Produkte seien durch Bundesgesundheitsamt und Lebensmittelüberwachung geprüft und als „nicht bedenklich“ eingestuft worden. Allgemeinverfügungen dienten der Lebensmittelregulierung auf dem Europa-Markt.

Nach Angaben der VZN wurden seit März '93 rund 30 ausländische Produkte von der Bundesbehörde zugelassen, die von den geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen in Deutschland abweichen. Gesetzlich seien diese Sondergenehmigungen durch „Allgemeinverfügungen“ geschützt, die Produkte zulassen, sofern sie in einem EU-Mitgliedsstaat rechtmäßig hergestellt und in Verkehr gebracht worden sind. Von den zugelassenen Produkten enthielten 22 gesundheitlich bedenkliche Zusätze. Einige „so unsinnig wie die Modebrause 'Red Bull'“, so die Verbraucherschützer. „Unsinn ist bei der Zulassung kein Kriterium“, sagte dagegen ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Britische Kaugummis, französische Fischcremes, italienische Tomaten und dänisches Lakritz gehören ebenfalls zu den von der VZN kritisierten ausländischen Erzeugnissen. dpa

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