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Hungerstreik beendet

■ Prozeß gegen Hogefeld im November

Berlin (taz) – Nach einer Woche haben die 13 Gefangenen aus der RAF ihren Hungerstreik gestern gemeinsam beendet. Das berichteten übereinstimmend die Anwälte der Hungerstreikenden und die Justizbehörden der Länder, in denen die Gefangenen einsitzen. Mit ihrer Aktion wollten die Inhaftierten insbesondere die Freilassung der seit 22 Jahren einsitzenden Irmgard Möller beschleunigen. Über die öffentliche Resonanz zeigten sich die Anwälte enttäuscht. Es sei keine Bewegung in das Entlassungsverfahren ihrer Mandantin gekommen, betonten Irmgard Möllers AnwältInnen Anke Brenneke-Eggers und Franz Schwinghammer in einer gemeinsamen Erklärung. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg fordere im Gegenteil, die Entlassung abzulehnen (s. taz vom 3.8.). Um auf der politischen Ebene Freilassungsentscheidungen auszulösen, müsse „sicherlich noch mehr geschehen“, sagte Schneider, der die Gefangene Sieglinde Hofmann vertritt.

Auch die in Bad Kleinen festgenommene Birgit Hogefeld, die sich der Aktion nachträglich ohne Unterzeichnung der Hungerstreik- Erklärung angeschlossen hatte, nahm gestern wieder Nahrung zu sich. Der Prozeß gegen die Gefangenen soll im November vor dem OLG Frankfurt beginnen. Die Bundesanwaltschaft wirft Hogefeld unter anderem den Mord an dem GSG-9-Beamten Michael Newrzella vor, obwohl sie schon gefesselt in der Unterführung lag, als seinerzeit auf dem Bahnsteig des Bahnhofs die Schießerei begann, in deren Verlauf Newrzella und das RAF-Mitglied Wolfgang Grams starben.

Unterdessen hat der Limburger Bischof Franz Kamphaus gefordert, den Konflikt mit der RAF politisch zu lösen. Der Staat könne mit der Freilassung Irmgard Möllers und der seit über 19 Jahren inhaftierten Karl-Heinz Dellwo, Lutz Taufer und Hanna Krabbe „Zeichen der Friedfertigkeit“ setzen, sagte Kamphaus der katholischen Nachrichtenagentur KNA. Gerd Rosenkranz

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