■ Haben Sie schon Ihre Urlaubsbeschwerde eingelegt?
: Wenn in der Karibik gejodelt wird

Berlin (taz) – Die 500 Mitglieder des „Schweizer Vereins der Volksmusikfreunde“ hatten so ihren Spaß auf einer Karibik-Kreuzfahrt. Es gab ein Dauerfeuerwerk der guten Laune: Blasmusik, Jodeln, Alphornblasen, Trachtentanzen, „Chörli“-Singen und weitere Zutaten eines zünftigen Alpenglühns. Rund um die Uhr, auf und unter Deck, tobte der Folklorebär. Für die restlichen 100 Passagiere wurde die Traumreise zum Alp(horn)traum. Als dann auch noch das karibische Mitternachtsbüffet von den Klängen einer Schweizer Blaskapelle angereichert wurde, platzte der Restkreuzfahrerschaft der Kragen und verlangte eine Minderung des Reisepreises um 40 Prozent. Mit Erfolg.

Urlaubszeit – Beschwerdezeit. „Geld zurück oder Kadi!“ Die Deutschen sind nicht nur Weltmeister im Reisen, sondern wohl auch im Reklamieren darüber: Rund 300.000 beschweren sich jedes Jahr und wollen den Preis ihres Urlaubs von der Stange wegen bestimmter Mängel ganz oder teilweise vom Veranstalter zurück. Mal ist es der „Blödmann, Blödmann“ krächzende Papagei des Gastgebers, mal die „Freie Sicht aufs Meer“-versperrende Armada von Baukränen, mal der Ferienbungalow am Hang, der sich beim näheren Hinsehen als Kellerloch im Sousousouterrain entpuppt. Die meisten Urlaubsfrustierten gehen wegen der miesen Qualität der Unterkunft auf die Palme. Zweitgrößter Klageposten ist die Überbuchung. Doch wehe, wenn die Pauschalurlauber das Gericht bemühen. Dann ziehen sie in zwei von drei Fällen den kürzeren, weiß Otto Schneider, Präsident des Deutschen Reisebüro-Verbands.

Die sogenannte Frankfurter Tabelle liefert Aufschluß darüber, wieviel ein unzufriedener Pauschalurlauber vom Reisepreis zurückbekommen kann. Je nach Art der Mängel listet sie Prozentsätze auf: Zimmergäste wie Wanzen können den Preis um 10 bis 50 Prozent drücken, Baulärm schlägt mit 5 bis 25 Prozent zu Buche, und ein „ungenügender Wäschewechsel“ kann 5 bis 10 Prozent ausmachen. Zwei aktuelle Urteile aus der laufenden Saison: Das Oberlandesgericht Düsseldorf sprach der näschenrümpfenden Klägerin einen Preisabzug von 10 Prozent zu, weil „Duftschwaden“ aus einer Rumfabrik ihr Urlaubsvergnügen in der Dominikanischen Republik zugenebelt hatten. Und das Amtsgericht Köln bewilligte einer Familie 20 Prozent des Reisepreises retour, weil der Swimmingpool des tunesischen Hotels sowie die Toilettenanlagen und der Kinderspielplatz erwiesenermaßen verdreckt waren. Hingegen seien Kamelmist und Tanganlandungen am Strand ortsüblich, so die offenbar landeskundigen Kölner Richter.

Die englischen Reiseveranstalter machen ab sofort Front gegen die Spezies der „Berufsbeschwerer“. Zwanghaft veranlagte Urlauber, die grundsätzlich nach den „schönsten Wochen des Jahres“ – same procedure as every year – Schadenersatzansprüche anmelden, werden ab sofort registriert. Geschäftsführer Keith Betton vom Verband der britischen Reisebüros kennt seine Pappenheimer: „Da gibt es Leute, die wollen ihr Geld zurück, weil der Strand zu naß beziehungsweise hart war oder die Plastikblumen auf dem Frühstückstisch nicht täglich gewechselt wurden.“ Oder weil sie beim Besuch des Vatikans keine Audienz beim Popen höchstgöttlich gekriegt haben. Alle Achtung vor dieser Beschwerde-Hochkultur! Übrigens: Haben Sie schon Ihre diesjährige Urlaubsbeschwerde eingelegt? Aber seien Sie nicht so unvernünftig wie jenes Pärchen, das schon vor Urlaubsantritt eine Mängelliste über ihr zukünftiges Hotel anlegte und sich dabei just vom Manager dieses Hotels erwischen ließ! Günter Ermlich