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Haftstrafen für Jugendliche

Die Anklage wegen Raubmordes gegen zwei zur Tatzeit 16 und 17 Jahre alte Jugendliche ist zusammengefallen. Das Landgericht verurteilte die Angeklagten wegen versuchter räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren bzw. zwei Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe. Eine Tötungsabsicht war nicht nachweisbar. Aufgrund von Zeugenaussagen wurde eine verminderte Zurechnungsfähigkeit des älteren Angeklagten angenommen. Die Angeklagten hatten vor der Mordkommission gestanden, in der Nacht zum 13. November 1993 beobachtet zu haben, wie der Betrunkene wegen Zechschulden aus dem Ratskeller Johannisthal verwiesen wurde. Sie fanden dessen Scheckkarte und versuchten vergeblich, in einem Hausflur durch schwere Mißhandlungen die Geheimnummer zu erfahren. Der 45jährige Mann wurde später von Passanten tot aufgefunden.

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