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Vor Einigung beim 218

■ Im Vermittlungsausschuß kommen sich SPD und Union entgegen

Bonn (taz) – Das monatelange Tauziehen um die Neuregelung des Abtreibungsrechts scheint zu einem Ende zu kommen. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern hat einen ersten Kompromißentwurf ausgearbeitet, der gestern dem Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat vorgelegt wurde. Unmittelbar vor der Sitzung äußerten sich die Vermittlungsausschuß-Vorsitzenden Peter Struck (SPD) und Heribert Blens (CDU) zuversichtlich. Die Beratungen dauerten bei Redaktionsschluß noch an.

Dem Vernehmen nach erreichten die Unterhändlerinnen von SPD und Koalition in den Vorverhandlungen in wichtigen Punkten eine Annäherung. Offenbar wurde die Frage der Finanzierung des Abbruchs für bedürftige Frauen weitgehend geklärt. Dabei soll die Koalition den SPD-Forderungen, den Abbruch über die Krankenkassen abzurechnen, entgegengekommen sein. Wie im SPD- Entwurf vorgesehen, soll ein eigenes Leistungsgesetz vereinbart werden, über das die Krankenkassen die Kosten zurückerstattet bekommen.

Auch in der Frage der Strafbewehrung des familiären Umfeldes soll sich die SPD dem Vernehmen nach weitestgehend durchgesetzt haben. Demnach würden die Strafvorschriften für Angehörige, die eine Frau zur Abtreibung drängen, nach SPD-Vorstellungen im Rahmen des bereits bestehenden Nötigungsparagraphen geregelt werden. Im Gegenzug erscheint es denkbar, daß bei den Beratungsregeln die SPD auf Koalitionslinie einschwenkt. In ihrem Entwurf hatte die SPD den Informationscharakter der Pflichtberatung betont. Der Koalitionsentwurf dagegen schreibt der Beratung vor, daß sie zielorientiert auf den Schutz des ungeborenen Lebens hin gerichtet sein muß. Bisher hatte die SPD der Koalition vorgeworfen, mit ihren Beratungsvorschriften, „den Frauen ein schlechtes Gewissen machen“. Myriam Schönecker

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