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Neue Regelung

■ Kinder brauchen Aufenthaltsgenehmigung

Ab sofort benötigen auch Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien und Makedonien, die jünger als 16 Jahre alt sind, eine Aufenthaltsgenehmigung. Ein entsprechender Antrag muß unabhängig von der Dauer des Aufenthaltes in Deutschland gestellt werden, wie die Senatsinnenverwaltung mitteilte. Kroaten und Slowenen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen ohne Visum nur zu einem dreimonatigen Besuch einreisen. Für einen längeren Aufenthalt brauchen auch sie eine Genehmigung. Diese muß bis spätestens 31. März 1995 beim Landeseinwohneramt, Abteilung Ausländerangelegenheiten, Friedrich- Krause-Ufer 24, 13353 Berlin beantragt werden. Geöffnet ist montags, dienstags und donnerstags von 7.30 bis 13.00 Uhr sowie freitags von 7.30 bis 12.00 Uhr. Mitzubringen sind die Pässe von Eltern und Kind sowie bei über Zehnjährigen ein Foto des Kindes. Die Gebühr beträgt 40 Mark. ADN/taz

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