piwik no script img

Auch Obdachlose können wählen

An der Bundestagswahl am 16. Oktober können auch Personen teilnehmen, die obdachlos oder ohne festen Wohnsitz sind. Voraussetzung ist, wie Landeswahlleiter Appel gestern erklärte, daß sie wahlberechtigt und Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind. Dieser Nachweis sei beispielsweise durch einen Personalausweis oder einen Reisepaß zu erbringen. Außerdem dürfe kein Wahlrechtsausschluß vorliegen. Zur Wahlteilnahme ist die Eintragung ins Wählerverzeichnis eines Bezirkes erforderlich. Personen, die keine melderechtlich registrierte Wohnung haben, sollten eine Bescheinigung des Heimes oder eines anderen Unterkunftsgebers beibringen, bei dem sie die Nacht vom 10. zum 11. September verbracht haben. Ist eine solche Bescheinigung nicht vorhanden, muß eine Erklärung abgegeben werden.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen