: Einzelfälle oder Serienschaden?
■ UKE-Strahlenskandal: Neue Gutachten belasten Ex-Klinikchef
Der Streit um die Entschädigung der Opfer des UKE-Strahlenskandals geht in die nächste Runde. Für Wirbel und unterschiedliche Interpretationen sorgen zwei neue Expertisen des Heidelberger Radiologen Michael Wannenmacher und des Essener Direktors der Uni-Strahlenklinik Horst Sack.
Wissenschaftssenator Leonhard Hajen macht auch nach Lektüre der beiden Gutachten eine „Begutachtung von Einzelfällen oder Patientengruppen“ zur Voraussetzung weiterer Entschädigungszahlungen. Für Patientenanwalt Wilhelm Funke hingegen ist nun „ein Serienschaden nachgewiesen“, der die „Notwendigkeit von Einzelgutachten“ in vielen Fällen überflüssig mache.
Wannenmacher bescheinigt in seiner neuesten Arbeit, daß der suspendierte UKE-Chefradiologe Hübener bei der Bestrahlung bestimmter Krebserkrankungen ein „hindurchziehendes Konzept der Dosiserhöhung“ verwendet habe, das „immer zu vermehrten Nebenwirkungen“ führe. Für Funke wird es dadurch zwingend, „mindestens 25 Strahlenopfer umgehend und ohne weitere Einzelfallprüfung zu entschädigen“.
Doch die Wissenschaftsbehörde interpretiert die Wannenmacher-Ausführungen anders: Hajen-Referentin Dagmar Jensen: „Nicht alle falsch bestrahlten Patienten haben einen Schaden erlitten.“ Funke: „Dieser Humbug ist aus der Studie nicht herauszulesen.“
Auch der Essener Klinikchef Horst Sack kommt in seiner „Bewertung der vorliegenden Gutachten“ zu dem Schluß, daß die von Hübener zu seiner Verteidigung errechneten niedrigen Nebenwirkungsraten wissenschaftlich „nicht haltbar“ seien. Die Häufigkeit der durch die Bestrahlung ausgelösten „schweren und schwersten Nebenwirkungen“, darunter auch zahlreiche Todesfälle, sei bei den an Darm- und Prostatakrebs erkrankten PatientInnen einwandfrei „zu hoch“. Allerdings gäben die Nebenwirkungsraten etwa bei den bestrahlten Harnblasenkrebs-PatientInnen „keinen Anlaß zur Kritik“.
Klaus-Henning Hübener, der inzwischen die Aufhebung seiner Suspendierung beantragt hat, äußerte postwendend „erhebliche Vorbehalte an der wissenschaftlichen Neutralität des Gutachters“. Auf dessen inhaltliche Kritik ging der Ex-Klinikchef jedoch nicht ein. Für Hajen jedenfalls gibt es „keinen Anlaß, an der Richtigkeit der weiteren Beurlaubung von Prof. Hübener zu zweifeln“. Intern bewertet man in der Hajen-Behörde die inhaltsarme Hübener-Reaktion auf das Sack-Gutachten lediglich als „verzweifelten Befreiungsschlag des finanziell ruinierten und mit dem Rücken an der Wand stehenden Professors“. Marco Carini
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