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Notarzt ließ Schwangere allein

■ Mediziner wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt

Ein Notarzt, der eine schwangere Frau in einer lebensbedrohlichen Situation sich selbst überlassen hatte, wurde gestern vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen fahrlässiger Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung zu acht Monaten Haft mit Bewährung verurteilt. Der 44jährige Mediziner muß außerdem 6.000 Mark an die Frau und weitere 4.000 Mark an eine ärztliche Hilfsorganisation als Buße zahlen.

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, daß der Angeklagte bei den Schmerzen der Patientin, einer heute 33jährigen Krankenschwester, sofort einen Nottransport hätte arrangieren müssen. Statt dessen benachrichtigte er einen normalen Krankentransport, so daß die Frau mindestens eine Stunde allein in ihrer Wohnung blieb. Im Krankenhaus wurde eine Eileiterschwangerschaft festgestellt, die Frau wurde sofort operiert. Sie erlitt einen hohen Blutverlust.

Die Krankenschwester hatte eigenen Angaben nach den Notarzt wegen unerträglicher Schmerzen, Schwindelanfällen und Atemnot alarmiert. Als der Mediziner gekommen sei, habe sie auf dem Flurfußboden gelegen. Nach der Feststellung, daß weder Blutdruck noch Herztöne, wohl aber der Puls feststellbar waren, habe der Angeklagte erklärt: „Mit Ihnen stimmt etwas nicht.“ Erst nachdem die Frau ihren Vater angerufen und dieser erneut den Notfalldienst alarmiert habe, sei Hilfe gekommen. Der vom Arzt bestellte Krankentransport blieb aus, weil der Angeklagte die Situation „als nicht akut“ beschrieben habe. dpa

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