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Richtigstellung

■ betr.: "Gregor Gysi, 46" in taz vom 23.9.1994

Wir haben in der Ausgabe vom 23. September 1994 auf Seite 13 unter der Überschrift Gregor Gysi, 46 unter anderem geschrieben, Gysi habe in seiner Dissertationsschrift „die Einschränkungen in der Meinungsfreiheit und die Allmacht der Sicherheitsorgane für notwendig gehalten“. Gysi ließ uns durch seine Anwälte mitteilen, daß er diesen Satz in seiner Dissertation weder sinngemäß noch wörtlich geschrieben hat. Wir haben zwischenzeitlich die Dissertation gelesen und festgestellt, daß seine Darstellung richtig ist. Das von uns verbreitete Zitat ging zurück auf seitens Gysi unwidersprochen gebliebene Zitate in der Neuen Zeit und im angesehenen Munzinger- Archiv. Letzteres hat nach eigenen Angaben den Text vor der Veröffentlichung Gysi zur Korrektur zugeleitet. Gysi läßt uns dazu nun über seine Anwälte berichten, daß er den Text „nie zu Gesicht bekommen“ habe. Herr Gysi legt Wert auf die Mitteilung, daß er jetzt – nach unserer Veröffentlichung – auch gegen den Text im Munzinger-Archiv „protestiert und eine Richtigstellung verlangt“ hat, die ihm angeblich von Munzinger auch zugesagt wurde. In einem Beitrag der Zeit von Hans Schueler vom 8.12.89 wird Gysi wie folgt wörtlich zitiert: „Wir wußten sehr wohl, daß es keine wirkliche Meinungsfreiheit gab und daß die Sicherheitsorgane allgegenwärtig waren. Wir hielten das für notwendig.“ Gysis Anwälte dazu: Auch diesen Text hat Gysi damals „ganz bestimmt nicht zu Gesicht bekommen“.Die Redaktion

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