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Kein Aufschub für Emsvertiefung

■ OVG Lüneburg weist Gruppen-Klage aus formalen Gründen ab

Mit ihrem Versuch, den Ausbau der Unterems auf eine Tiefe von 7,30 Meter zu verhindern, sind 19 Antragsteller vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg gescheitert. Ein Sprecher sagte gestern, die Kläger hätten übersehen, daß mit dem im Dezember 1993 in Kraft getretenen Planungsvereinfachungsgesetz für Verkehrswege der Rechtsweg verkürzt worden sei.

Ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung habe nur innerhalb eines Monats nach der Anordnung der sofortigen Vollziehung gestellt werden können. Der Planfeststellungsbeschluß war Anfang Juni erlassen, der Antrag jedoch erst am 12. August gestellt worden, so daß die Emsvertiefungs-Gegner jetzt wegen Versäumung der Antragsfrist vor dem OVG scheitern mußten.

Mit der Fertigstellung des Planfeststellungsbeschlusses für das 7,30 Meter tief gehende Bemessungsschiff hatte die Wasser- und Schiffahrtsdirektion Aurich Anfang Juni grünes Licht für die umstrittene Flußvertiefung gegeben. Die Ausbaggerung ist erforderlich, damit die Papenburger Meyer-Werft 1995 das Kreuzfahrtschiff „Oriana“ ausliefern kann. Umweltschützer und Fischer hatten dagegen protestiert. Die Schiffahrtsdirektion bezeichnet die Ems als einen „der letzten naturnahen Ströme Deutschlands“. dpa

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