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Staatsanwälte klagen

Schwere Vorwürfe hat die Vereinigung Berliner Staatsanwälte gestern gegen das Bundesverfassungsgericht (BVG) erhoben. Dieses habe mit seinem Beschluß, der Verteidigung auch in Fällen Organisierter Kriminalität Akteneinsicht zu gewähren, die „Ermittlungsbehörden im Kampf gegen mafiose kriminelle Vereinigungen in die Knie gezwungen“. Damit sei das Recht der Staatsanwaltschaft, eine Akteneinsicht zu verweigern, wenn der Untersuchungszweck gefährdet werde, faktisch außer Kraft gesetzt.

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