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Gegendarstellung -betr.: "War Gysi ein Informant der Stasi?", Kai von Appen, taz vom 14.10 1994

Die „tageszeitung“ vom 14. Oktober 1994 veröffentlichte unter dem Titel „War Gysi ein Informant der Stasi? – Im Rechtsstreit zwischen Bärbel Bohley und dem PDS-Politiker Gregor Gysi wurde der ehemaligen DDR-Bürgerrechtlerin erneut untersagt, Gysi einen ,Stasi-Spitzel‘ zu nennen“ einen Bericht aus Hamburg von Kai von Appen. Darin heißt es: „Sie stützte ihren Vorwurf auf Unterlagen der Gauck-Behörde. Dort hatte sie Dokumente wiederentdeckt, die sie selbst 1988 ihrem damaligen Rechtsanwalt Gregor Gysi anvertraut hatte und die, so Bohley, nur über dessen Kanzlei an die Stasi gelangt sein konnten.“ Hierzu stelle ich fest, Frau Bohley hat noch nie behauptet, sie habe in ihrer Stasi-Akte Dokumente wiederentdeckt, die sie mir im Jahre 1988 anvertraut habe. Frau Bohley hat mir weder im Jahre 1988 noch zu einem anderen Zeitpunkt persönliche Dokumente anvertraut und solche auch in ihrer Stasi-Akte nicht wiedergefunden.

Berlin, 14. Oktober 1994,

Dr. Gregor Gysi

Gysi hat recht; d. Red.

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