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Ingrid Jakobsmeier frei

■ Frühere RAF-Aktivistin entlassen

Berlin (taz) – Ein Jahr nach ihrer erneuten Verurteilung in einem Kronzeugenprozeß ist die frühere RAF-Aktivistin Ingrid Jakobsmeier frei. Die Entlassung erfolgte letzten Freitag auf Beschluß des Oberlandesgerichts Stuttgart, nachdem die Gefangene zwei Drittel ihrer insgesamt 15jährigen Haftstrafe abgesessen hatte. Ingrid Jakobsmeier war 1984 festgenommen und 1986 wegen Mitgliedschaft in der RAF zunächst zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Nach seiner Verhaftung in der DDR im Jahr 1990 belastete sie der RAF-Aussteiger Henning Beer erneut schwer. Daraufhin erhob die Bundesanwaltschaft 1991 noch einmal Anklage gegen Jakobsmeier wegen Beteiligung am Sprengstoffanschlag auf das Nato- Hauptquartier in Ramstein, bei dem im August 1981 17 Menschen verletzt wurden, und wegen des fehlgeschlagenen Raketenwerferangriffs auf den Oberkommandierenden der US-Streitkräfte in Europa, General Frederic Kroesen, in Heidelberg im September 1981. Das OLG Stuttgart verurteilte Jakobsmeier daraufhin im Oktober 1993 zu einer Gesamtstrafe von 15 Jahren. Der Kronzeugenprozeß hatte empörte Reaktionen nicht nur im Umfeld der RAF ausgelöst, weil die Gefangene zum Zeitpunkt des zweiten Urteils unmittelbar vor ihrer regulären Entlassung stand. Gerd Rosenkranz

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