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Rep-Abgeordneter unterliegt vor Gericht

Die Abwahl eines Abgeordneten der „Republikaner“ aus dem Jugendhilfeausschuß der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Tiergarten ist rechtens. Das Verwaltungsgericht lehnte den Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen die Abwahl ab. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, daß ein individuelles Recht des Abgeordneten, einem Ausschuß anzugehören, nicht bestehe. Der Antragsteller hat Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt.ADN

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