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Vorsichtiger gegen „kleine Lichter“

Der Bundesbeauftragte für die Stasi-Akten, Joachim Gauck, hält es nach eigenen Angaben für denkbar, daß eine Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes zu mehr Gerechtigkeit bei der Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit beitragen könnte. Gauck räumte ein, daß seine Behörde „gegen kleine Lichter zu rigide“ agiert habe. Als Beispiele nannte er junge Männer, die „aus Verunsicherung und aus Angst“ während des Grundwehrdienstes zu einer Unterschrift genötigt worden seien und die während ihres Dienstes kaum und danach gar nicht für das MfS gearbeitet hätten. Gauck nannte es „vorstellbar“, bei der Überprüfung öffentlich Bediensteter nicht mehr automatisch über eine belanglose oder mindestens 15 Jahre zurückliegende Tätigkeit als Inoffizieller Mitarbeiter der Stasi zu berichten. Ebenso ist es für Gauck denkbar, in Zukunft nur noch Auskünfte über Beschäftigte im gehobenen und höheren Dienst zu erteilen.AFP

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