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Schutz der Menschenwürde ist nicht gewährleistet

■ Kritik auch an der nachgebesserten Fassung der Bioethik-Konvention

Die umstrittene Bioethik-Konvention hat die erste Hürde überwunden. Mit großer Mehrheit verabschiedete die Parlamentarische Versammlung des Europarates letzte Woche eine gegenüber dem ersten Entwurf leicht entschärfte Fassung der Konvention. Das Ministerkomitee, das abschließend über die Konvention entscheiden wird und dabei nicht die Beschlüsse der Parlamentarischen Versammlung berücksichtigen muß, ist jetzt aufgerufen, ebenfalls eine Nachbesserung an dem Entwurf vorzunehmen.

Obwohl die europäischen Delegierten einen der umstrittensten Punkte, die Erlaubnis, medizinische Experimente an „nicht einwilligungsfähigen“ Patienten durchzuführen, zurückgenommen haben, wird die Konvention weiterhin kritisiert. Für den SPD-Sprecher Robert Antretter wird die Konvention „ihrem Anspruch, den Schutz der Menschenwürde umfassend zu gewährleisten“, immer noch nicht gerecht. So ist der Artikel, der die Forschung an Embryonen bis zu vierzehn Tage nach der Berfruchtung erlauben sollte, jetzt einfach gestrichen worden. Den Mitgliedsstaaten ist es damit freigestellt, eigene Regeln zu erlassen. „Ein Persilschein“, so Antretter, der die gesamte Konvention abwerte.

Auf Widerstand bei den SPD- Abgeordneten stößt auch die in der Konvention vorgesehene Möglickeit, die Ergebnisse von genetischen Tests an Stellen außerhalb des Gesundheitssektors weiterzugeben. In den Erläuertungen zu der Konvention wird als Beispiel die Mitteilung an Versicherungen genannt. Das sei ein klarer Verstoß gegen die „informationelle Selbstbestimmung“.

Eingriffe in das menschliche Genom läßt die Konvention auch weiterhin zu, sofern sie „präventativen, therapeutischen oder diagnostischen Zwecken“ dienen. Die Keimbahntherapie dagegen soll nicht zulässig sein – zumindest vorerst. Die Option darauf soll nicht aufgegeben werden. Der neue Konventionsentwurf sieht vor, daß dieser Artikel in einigen Jahren „im Lichte des wissenschaftlichen Fortschritts“ neu überprüft werden soll.

Auch von den Grünen wird die Bioethik-Konvention weiterhin abgelehnt. Der Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, Volker Beck, will in der Konvention ein „Verbot des Klonens und der Patentierung menschlicher Gene“ festgeschrieben sehen. Sowohl SPD als auch Grüne wollen sich jetzt im Bundestag dafür einsetzen, daß die Konvention noch einmal geändert wird. Wolfgang Löhr

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