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Abschiebungen fraglich

■ Abschiebestopp für Bosnier verlängert

Der Ausländerausschuß des Abgeordnetenhauses beriet gestern über die Lage derjenigen Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem früheren Jugoslawien, die weder in ihre Heimat zurückkehren noch abgeschoben werden können. Trotz eines fehlenden Rückführungsabkommens sei eine Abschiebung in die Bundesrepublik Jugoslawien derzeit grundsätzlich möglich, dies könne sich aber ändern, erklärte Kuno Böse, der Staatssekretär der Senatsinnenverwaltung. Seine Behörde befürchtet vor allem bei abgelehnten Asylbewerbern aus Restjugoslawien Probleme bei der Paß- und Visumbeschaffung.

Wenn im Frühjahr die Fristen des Rückführungsabkommens mit Kroatien auslaufen, können möglicherweise auch kroatische Flüchtlinge nicht mehr abgeschoben werden. Während der Abschiebestopp für Bosnier bis zum 30. Juni 1995 verlängert worden ist, erhalten Flüchtlinge anderer Nationalitäten mitunter keine Duldung mehr, auch wenn sie derzeit nicht abgeschoben werden können. Für diesen Kreis beschloß der Ausländerausschuß gestern mit den Stimmen aller Fraktionen, daß sie eine Duldung erhalten sollen. Dies sei jedoch ein „Ausdruck der Hilflosigkeit“, räumte der bündnisgrüne Antragsteller Ismail Kosan ein. Innensenator Dieter Heckelmann (CDU) wird damit lediglich aufgefordert, geltendes Recht anzuwenden.

Ein Antrag der Bündnisgrünen, auch für Kosovo-Albaner einen Abschiebestopp zu erlassen, wurde mit den Stimmen von CDU und SPD abgelehnt. Eckhardt Barthel (SPD) wies darauf hin, daß nach Ansicht des hessischen Verwaltungsgerichtshofs eine Abschiebung in den Kosovo derzeit unmöglich sei. Staatssekretär Böse mochte sich dieser Ansicht nicht anschließen. „Ob dies im Einzelfall tatsächlich möglich ist, müssen wir prüfen.“ In letzter Zeit seien aber keine Kosovo-Albaner abgeschoben worden. Dorothee Winden

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