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Berlin gewinnt

■ Liste 3: Mehrheit der umstrittenen Grundstücke geht an das Land Berlin

Den Erben der Hohenzollern wird in den nächsten Wochen ein ablehnender Bescheid bezüglich des Gebäudes Unter den Linden 9–11 ins Haus flattern. Nach dem gestrigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über die nach der sogenannten Liste 3 enteigneten Vermögenswerte haben die Hohenzollern genausowenig Anspruch auf Rückgabe wie die IG- Farben i. A. Die Frankfurter Nachfolgefirma des NS-Konzerns hatte Ansprüche auf alle 54 nach Liste 3 enteigneten Objekte mit einer Gesamtgrundstücksfläche von 137.000 Quadratmeter erhoben.

Zu den begehrten Objekten gehört unter anderem das Kontorhaus in der Mauerstraße 83/84, Gründerzeitvillen im künftigen Regierungsviertel wie beispielsweise in der Kronenstraße 10 und der Clara-Zetkin-Straße 35, große Filetgrundstücke nordöstlich des Brandenburger Tors entlang der Neuen Wilhelmstraße oder das Agfa-Gelände in Treptow.

Ob die IG-Farben-Grundstücke und die anderen etwa 1.500 Immobilien dem Bund, dem Land Berlin oder den Treuhandnachfolgegesellschaften zustehen, sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht zu sagen, so der Pressesprecher der Senatsverwaltung für Finanzen, Klaus-Hubert Fugger. Die überwiegende Mehrheit der Grundstücke wird wahrscheinlich dem Land Berlin zufallen. Das fast 4.500 Quadratmeter große Hertie- Grundstück in der Leipziger Straße, auf dessen Rückgabe in dem Musterprozeß die Hertie- Tochter, die Geschäftshaus GmbH i. L., geklagt hatte, wird nach Auskunft von Fugger an das Land Berlin und den Bund gehen. Eine Kammer hatte zuvor dem Kaufhauskonzern das Grundstück zugesprochen, auf dem vor dem Krieg das Warenhaus Wertheim gestanden hatte.

Finanzsenator Elmar Pieroth (CDU) begrüßte das Urteil, das den zahlreichen redlichen Erwerbern die erforderliche Rechtssicherheit gebe. Auch die Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, Michaele Schreyer, zeigte sich erleichtert: „Alles andere hätte zu einem totalen Grundstückschaos geführt“ und wäre „haarsträubend für Berlin und die Darstellung im Ausland.“ Barbara Bollwahn

Siehe auch Bericht Seite 1

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