Schnelle Abschiebung

■ 17jähriger Kurde nach Istanbul geflogen

Den Wettlauf gegen die Zeit und die drohende Abschiebung hat der 17jährige Kurde Halim B. gestern abend verloren. Nach Ablehnung seines Asylfolgeantrags wurde B. vom Bremer Flughafen sofort in die Türkei abgeschoben, weil sein Asylverfahren beendet ist und die Polizei ihm Drogenhandel vorwirft. B.'s Anwalt Eberhard Schultz dagegen hat diese Vorwürfe zurückgewiesen: Die Abschiebung nur aufgrund der polizeilichen Ermittlungen verstoße eklatant gegen die Annahme, ein Angeklagter sei bis zur Verurteilung unschuldig. Halim B. werde in ein Land abgeschoben, wo er keine Heimat mehr habe, wo ihm wegen seines Engagements für die PKK Folter und Haft drohten und wo er stark selbstmordgefährdet sei.

Halim B.s Asylantrag und Asylfolgeantrag waren abgelehnt worden. Mit dieser Ablehnung wollte die Innenbehörde ihn umgehend abschieben. Eine Beschwerde gegen diese Ablehnung und einen Antrag auf einstweilige Verfügung des Anwalts wollte die Ausländerbehörde nicht abwarten. Dieses Vorgehen bestätigte das Verwaltungsgerichts am Nachmittag.

Laut Innenbehörde liegt die endgültige Ablehnung von Halim B.s Asylantrags durch das Bundesamt und eine Anklage wegen Drogenhandels vor. „Hier gilt die Unschuldsvermutung nichts mehr“, meinte Anwalt Schultz erbost. Uwe Papencord vom Stadtamt bestätigt das: „Bei einer Straftat in Zusammenhang mit Drogen reicht der begründete Verdacht aus, um den Abschiebestopp des Innensenators für diese Person aufzuheben.“

Abschiebehindernisse konnte die Behörde nicht entdecken: Minderjährigkeit schütze nicht. Wegen Selbstmordgefahr wurde der Kurde von einem Polizeiarzt untersucht. Ergebnis: Kein Hindernis für die Abschiebung, sondern „transport- und reisefähig“. bpo