: „Mit heißer Nadel genäht“
■ Kritik des Bundesverfassungsgerichts am Asylrecht
Karlsruhe (AP) – Die Grundgesetzänderung des Asylrechts hat zwar zu einem deutlichen Rückgang der Asylbewerberzahlen geführt, das Bundesverfassungsgericht aber kommt nicht zur Ruhe. Laut Präsidentin Jutta Limbach müsse das Gericht immer häufiger Eilentscheidungen treffen und Abschiebungen in buchstäblich letzter Minute stoppen. Noch in diesem Jahr will das oberste Gericht über die Verfassungsbeschwerden gegen wesentliche Teile des neuen Asylrechts entscheiden, das nach Einschätzung von Frau Limbach in Teilen „mit heißer Nadel genäht“ worden ist.
In der Jahrespressekonferenz des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe schilderte die Präsidentin am Freitag abend, daß die Richter oft wegen „brandeiliger Asylsachen“ aus den Beratungen über andere Verfahren herausgerissen würden. Mehrmals hätten die Verfassungsrichter selbst beim Bundesgrenzschutz anrufen müssen, um eine Abschiebung abgelehnter Asylbewerber zu verhindern.
Entschieden werden muß in diesem Jahr über Verfassungsbeschwerden von iranischen Flüchtlingen, die nach Einreise über einen sogenannten sicheren Drittstaat vom Verwaltungsgericht abgewiesen wurden. Von grundsätzlicher Bedeutung sind auch Verfassungsbeschwerden von Asylbewerbern aus Ghana, deren Heimat als „sicherer Herkunftsstaat“ eingestuft wurde, sowie eines Asylbewerbers aus Togo, dessen Antrag als „offensichtlich unbegründet“ abgewiesen wurde, weil er ohne gültige Papiere auf dem Luftweg eingereist war.
Zudem muß Karlsruhe klären, ob Asylbewerbern unter Strafandrohung der Aufenthalt in Deutschland auf bestimmte Räume beschränkt werden darf und ob das Bundesinnenministerium Fluggesellschaften die Beförderung von Flüchtlingen ohne gültige Visa untersagen darf.
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