Vogelschutz rückholbar

■ Rechtsgutachten des Umweltsenators

Da freut sich der Wirtschaftssenator. Gestern hat das Umweltressort ein Rechtsgutachten zum EU-Vogelschutz vorgelegt. Resultat: Die Anmeldung von Flächen bei der EU-Kommission ist keineswegs unveränderbar. Und wenn das Umweltressort in zwei Monaten noch einmal alle Flächen vogelkundlich korrekt überprüft haben wird, dann wird wenigstens die Hemelinger Marsch ziemlich neu aussehen. Denn siehe da, der umstittene 200-Meter-Streifen auf dem für Gewerbe vorgesehenen Gebiet ist für die Vögel durchaus verzichtbar. Umweltstaatsrat Manfred Morgenstern: „Das war als Pufferzone zum eigentlichen Schutzgebiet hinter dem Deich gedacht. Und eine Pufferzone muß nicht angemeldet sein.“ Nach dem neuen Plan soll die Grenze des EU-Schutzgebietes nun auf der Deichkrone verlaufen. Konflikt beendet.

Die Gutachter aus dem Umweltressort kommen zu einem eindeutigen Ergebnis: Korrekturen sind möglich. Das sei sowohl die Rechtsmeinung des Justizsenators als auch diverser Rechtsgutachter, und mit der EU-Kommission hatte das Umweltressort direkt gesprochen. „Die sind alle auf unserer Linie“, berichtete der Hausjurist Georg Musiol. Ausschlaggebend für eine Veränderung der Anmeldung seien allein fachliche Kriterien: Vögel da oder nicht da. Auf der umstrittenen Fläche sind sie eben nicht da. Und schließlich veränderten sich die Gebiete selbst auch. Morgenstern: „Brüssel sagt doch nicht, Ätsch, angemeldet ist angemeldet, jetzt seht zu, wie ihr da Brutvögel hinbekommt.“ J.G.