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Hepp-Prozeß: Revision vom BGH abgewiesen

Der Bundesgerichtshof hat die Revision im Prozeß um die frühere AL-Politikerin Ilona Hepp verworfen. Das teilte das Gericht gestern mit. Die Diplompolitologin muß damit nach Angaben der Justizpressestelle wieder ins Gefängnis. Frau Hepp war im Dezember 1993 vom Landgericht wegen Anstiftung zum Mord an ihrem Bruder zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Am Tag des Urteilsspruchs war sie nach 17 Monaten Untersuchungshaft zunächst auf freien Fuß gesetzt worden. Die Verteidigung hatte in dem Revisionsantrag eine Vernehmung von Hepp durch die Polizei getadelt. Der Bundesgerichtshof lehnte die Verfahrensrüge nun als unbegründet ab. In dem Prozeß ging es um den erbitterten Streit der Geschwister um das Millionenerbe der Mutter. Das Landgericht war in seinem Urteil überzeugt, daß Ilona Hepp einen Killer suchen ließ, der ihren Bruder umbringen sollte.dpa

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