Handel mit Ausgleichsflächen

■ betr.: „Ich hasse Biotope“, taz vom 4. 3. 95

Florian Marten hätte nicht treffender den „Handel“ mit Ausgleichsflächen beschreiben können, der jede Naturzerstörung zu rechtfertigen scheint, falls an anderen Stellen ökologische „Aufwertungen“ machbar sind. Dabei werden zu vernichtende Biotope mathematisch exakt mit neu zu schaffenden verrechnet, ohne das Zusammenwirken der Biotope mit ihrer näheren und weiteren Umgebung zu berücksichtigen.

Als methodische Grundlage für die Anwendung der naturschutzrechlichen Eingriffsregelung wird häufig das „Kompensationsmodell des Landkreises Osnabrück“ verwendet. Dabei wird für jedes zu vernichtende Biotop die Intensität des Eingriffes über den „Eingriffsflächenwert“ (definiert als Fläche des Biotops mal Wertfaktor) berechnet. Er muß ausgeglichen werden durch einen mindestens ebenso hohen „Kompensationswert“ eines neuen Biotops (genauso berechnet). Dieses Verfahren wurde zum Beispiel gerade für das in Planung befindliche Güterverkehrszentrum (GVZ) in Osnabrück angewendet, wobei 53,9 Eingriffspunkte errechnet wurden, von denen aber genau 16,64 nicht auf dem GVZ-Gelände selbst kompensiert werden können. So ist als Ausgleich für einen Laub- und Nadelmischwald (2,124 ha mal Wertfaktor 2,7 = 5,733) die Anlage eines mesophilen Buchenwaldes und einer Streuobstwiese (4 ha mal Wertfaktor 2,4 = 6,12) weit entfernt vorgesehen. Nicht berücksichtigt wurde dabei, daß der ursprüngliche Wald auch noch andere Funktionen hat, zum Beispiel als Deckungsschutz für vorgelagerte Fichtenjungbestände, und man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen kann.

An diesem Beispiel zeigt sich auch die von Marten beklagte weitgehende Bedeutungslosigkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), denn der Wald war als Fläche ausgewiesen worden, deren „Freihaltung vordringlich zu prüfen ist“. In anderen Fällen verplant die Stadt selbst nach der UVP freizuhaltende Bereiche („Tabuflächen“) für das GVZ, obwohl die Bezirksregierung im Raumordnungsverfahren nachdrücklich darauf hingewiesen hat, daß die Tabubereiche nicht anzutasten seien. Aber da halfen ja die Ausgleichsflächen.

Monotoner Kommentar der Verwaltung gegenüber allen vorgetragenen Naturschutzbedenken: Eine Flächenreduzierung sei als problematisch anzusehen, die Funktion des GVZ würde damit in Frage gestellt (wenn sich die Zählgemeinschaft, so nennt sich hier die rot-grüne Koalition, da mal nicht verrechnet hat...)

Das Merkwürdige ist nur, daß außer dem Naturschutzbeauftragten der Stadt, dessen Argumente aber meistens nicht gehört werden, niemand diese Vorgehensweise hinterfragt – es scheint Einvernehmen zwischen Wirtschafts- und Umweltverbänden sowie grüner und sonstiger Parteien zu herrschen: Naturzerstörung ja, wenn sie nur genau zu bilanzieren ist – Diskussion von Alternativen? Nie was von gehört. Peter Viebahn,

Thomas Haarmann,

Jens Brinkmann, Osnabrück