: Nicht mehr für die Ehre
■ Ende des Feierabendparlaments in Sicht
Zur Abschaffung des letzten Feierabendparlaments in der Bundesrepublik hat der Verfassungsausschuß der Hamburger Bürgerschaft grünes Licht gegeben. Mit großer Einmütigkeit sprach sich der Ausschuß am Dienstag abend für eine Veränderung des Verfassungsartikels 13 aus, der die ehrenamtliche Tätigkeit der 121 Abgeordneten festlegt. Der Satz wird ersatzlos gestrichen, ein Leitbild des Abgeordneten nicht mehr vorgegeben. Die Parlamentarier sollen statt einer steuerfreien Aufwandsentschädigung von rund 2000 Mark eine „ihre Unabhängigkeit sichernde, zu versteuernde Diät“ von 4000 Mark erhalten.
Die Volksvertreter können künftig ihren Beruf nebenamtlich oder aber auch weiter hauptberuflich ausüben. Und auch die Unvereinbarkeit (Inkompatibilität) des Abgeordnetenmandats mit einem Posten im öffentlichen Dienst wird lockerer gehandhabt. Inkompatibel sollen künftig nicht alle, sondern nur Leitungsfunktionen im öffentlichen Dienst und in öffentlichen Unternehmen sein.
Für eine Verfassungsänderung ist im Parlament eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig. lno
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