: Zwischen Hilflosigkeit und Erbärmlichkeit
■ betr.: „Grüner muß Landtags- kandidatur aufgeben“, taz vom 10. 5. 95
Der Fall „Wilhelm von Schmeling“ ist für die Bündnisgrünen eigentlich nichts Neues. Schon 1983 wurde der damalige – inzwischen verstorbene – Bundestagskandidat Werner Vogel (KV Mettmann) zum Rücktritt genötigt, weil er als Jurist dem NS-Staat (meines Wissens im „Reichsprotektorat Böhmen und Mähren“) gedient hatte.
Gelernt haben die Grünen daraus nichts. Damals wie heute schwankt man im Umgang mit der Vergangenheit einzelner Parteimitglieder zwischen Hilflosigkeit und Erbärmlichkeit. Ich kann es nur oberflächlich beurteilen, aber in beiden Fällen hatten sich die Kandidaten ihrer Vergangenheit gestellt und sich etwa über die Arbeit für Asylflüchtlinge oder in der Friedensbewegung zu rehabilitieren versucht, im Unterschied zu vielen ihrer Altersgenossen, die nach 1945 dank Schweigsamkeit ohne biographische Brüche eine politische Karriere in CDU, FDP und SPD machten.
Als Partei derjenigen, die für sich bewußt oder unbewußt die „Gnade der späten Geburt“ in Anspruch nehmen, fehlt es Bündnis 90/ Die Grünen nicht nur an Umfangsformen für die biographischen Altlasten in den eigenen Reihen – die beständige Doppelmoral eines Johannes Rau, der sich vehement für den allgemein bekannten Herman Josef Abs eingesetzt hat (Rau wollte ihn gern als Ehrenbürger Bonns sehen und zeichnete Abs mit dem höchsten Orden NRWs aus), wurde nicht zum Gegenstand des nordrhein- westfälischen Wahlkampfes gemacht. Man kann nur hoffen, Schmeling wird es nun auch nicht. Martin Rath, Langenfeld/Rhld.
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