: Rassismus-Opfer nur geduldet
■ Mißhandelter Namibier darf noch drei Monate bleiben / Der Prozeß gegen die Täter wird dann noch nicht beendet sein
In den Fall des Namibiers Lukas Nghidinwa kommt nach der taz- Veröffentlichung vom vergangenen Samstag langsam Bewegung: Er darf zumindest noch drei Monate bleiben. Der 22jährige war im Mai 1991 Opfer eines rassistischen Überfalls in Wittenberge geworden, bei dem er schwere Verletzungen erlitt. Vor wenigen Tagen lief die Aufenthaltsbewilligung des jetzt in Berlin lebenden Namibiers aus, der 1989 in die DDR kam, um eine Handwerksausbildung zu machen. Die Ausländerbehörde hatte Nghidinwa im Januar mitgeteilt, daß eine Verlängerung nicht in Betracht käme. Die Begründung: ein öffentliches Interesse für eine Bewilligung sei nicht erkennbar. Auf Druck der Behörden verlor Nghindinwa außerdem seinen Arbeitsplatz. Dabei war der Verwaltung bekannt, daß Nghidinwa in den Prozessen gegen die mutmaßlichen Täter des Überfalls als Zeuge benötigt wird. Eine entsprechende Erklärung hatte sein Anwalt bei der Ausländerbehörde vorgelegt. Der Arzt des Namibiers hatte außerdem bestätigt, daß dieser wegen der Folgen des damaligen Fenstersturzes immer noch eine ärztliche Behandlung benötigt. Gestern nun wurde Nghidinwa zumindest eine Aufenthaltsduldung für drei Monate erteilt. Yonas Endrias vom Immigrantenpolitischen Forum ist über diese Entscheidung trotzdem nicht glücklich.
„Lukas hat keine Möglichkeit, eine Arbeitserlaubnis zu bekommen. Dabei würde sein ehemaliger Chef ihn gerne weiter beschäftigen“, so Endrias. In der jetzigen Situation sei Nghidinwa dagegen auf Sozialhilfe angewiesen, kritisiert Endrias. „Ich habe keine Lust, ständig von der Gnade irgendwelcher Behörden abhängig zu sein“, sagt auch Nghidinwa selbst.
Unklar ist auch, warum die Ausländerbehörde die Duldung auf drei Monate befristet hat. „Ein Ende der Verfahren ist zur Zeit nicht absehbar“, bestätigt Rechtsanwalt Christoph Kliesing, der eines der Opfer des Überfalls vertritt. Nghidinwa selbst ist fest entschlossen, bis zum Ende der Verfahren in Deutschland zu bleiben.
Von der Senatsverwaltung für Inneres war bis zum Redaktionsschluß keine Stellungnahme zu erhalten. Gesa Schulz
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