Die gläserne Bahnfahrerin

■ BahnCard: Datenschützer rügen „unzulässige Volksbefragung“

Die Datenschutzbeauftragten von Bremen, Niedersachsen und Hamburg halten die Antragsformulare für die neue BahnCard in Verbindung mit einer Kreditkarte für eine „unzulässige Volksbefragung“. In einer gemeinsamen Erklärung forderten die Datenschützer gestern weiterhin eine „datenfreie Fahrt“. Beim Bremer Datenschützer Stefan Waltz gingen zahlreiche Beschwerden von BahnkundInnen ein: Sie sahen nicht ein, daß sie bei Beantragung einer BahnCard gezwungen werden sollten, gleichzeitig eine Kreditkarte bzw. eine Karte mit Zahlungsfunktion zu beantragen und sensible persönliche Daten anzugeben.

Den KundInnen werde in den Formularen „in rechtlich unzulässiger Weise eine Fülle von Informationen über ihr Privatleben abverlangt, ohne daß irgendein Hinweis auf die Freiwilligkeit der Antworten gegeben wird“, so die Datenschützer. Vielmehr werde am Anfang und Ende des Papiers betont, der Antrag sei „vollständig“ auszufüllen. Gefragt wird detailliert nach den Familienverhältnissen bis hin zur Zahl der unterhaltspflichtigen Kinder, der Wohnsituation, dem Monatseinkommen und Beruf – einschließlich Angaben der früheren Beschäftigungsdauer.

Darüber hinaus müssen die KundInnen nicht nur die übliche Schufa-Klausel für die Kreditkarte unterschreiben, sondern auch noch in eine jederzeitige allgemeine Bankauskunft einwilligen und damit den Schutz ihrer Bankdaten aufgeben. Außerdem kritisieren die Datenschützer, daß die KundInnen diese Angaben unabhängig davon machen sollen, ob sie die BahnCard mit einer Guthabenkarte oder ohne haben wollen. Eine Wahlmöglichkeit sei nicht ersichtlich.

Die Citibank als Partner des Bahncard-Kombiprojekts sieht dagegen keinerlei Verletzung des Datenschutzes. Von der Bahn war bis zum Nachmittag keine Stellungnahme zu erhalten.

Die Möglichkeit des Verkaufs der Daten nannte Hamburgs Datenschützer Schrader „ein Millionengeschäft, bei dem die Interessenten schon heftig klopfend vor der Tür stehen“. In Sachen Werbung und Marketing hoffe die Bahn offensichtlich, auch für die sonst unzulässige Telefonwerbung „an Kunden ranzukommen“. Datenströme über Reiseziele und Einkaufsverhalten seien „für beteiligte Unternehmen ein Sesam-öffne-dich, ein Schlüssel über das Reise- und Konsumverhalten des Kunden“.

Die Datenschutzbeauftragten fordern von der Bahn die sofortige Änderung der umstrittenen Formulare und die „Löschung der unzulässig erhobenen Daten“. BahnCard-Benutzer, die jetzt Formulare ausfüllen müssen, sollten nur Name und Adresse angeben und nur für die BahnCard pur unterschreiben. dpa/taz