: Wenn Seehofer zur Kasse bittet ...
■ Schwule und Lesben widersprechen Unterhaltsplänen
Bonn/Berlin (taz/AFP) – Die Pläne von Gesundheitsminister Seehofer, Mitglieder von Wohngemeinschaften zu gegenseitigen Unterhaltsleistungen heranzuziehen, stoßen auf heftigen Widerspruch (siehe auch nebenstehendes Interview). Lesbenring und Schwulenverband kritisierten den Vorstoß aufs schärfste. Der Vorschlag sei eine „bodenlose Unverschämtheit“. Schwule und lesbische Lebensgemeinschaften sollten völlig rechtlos bleiben, zugleich aber im Sozialrecht zur Kasse gebeten werden, erklärte der Schwulenverband in Deutschland. Der Schwulenverband gibt ein drastisches Beispiel: „Wer mit seinem notleidenden Partner zusammenlebt, hat nicht einmal das Angehörigenrecht von Verlobten. Ihm kann selbst der Zugang zum Krankenbett verwehrt werden. Wird der Patient aber nach Hause entlassen, gibt es künftig keine Sozialhilfe mehr. Dafür steht Seehofer vor der Tür und kassiert beim Lebenspartner ab.“ Der Lesbenring vertrat die Ansicht, der Vorschlag „sei Diskriminierung in der reinsten Form“. Wenn Lesben ein Eindringen in ihre Privatsphäre ablehnten, bekämen sie keine Sozialleistungen mehr. Sie würden in die Abhängigkeit von ihrer Partnerin gedrängt oder, wenn sie dies verhindern wollten, zum Getrenntleben gezwungen.
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