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Bremer Zeuge soll in Beugehaft

■ Demo gegen Hausdurchsuchungen am 13.6. und gegen § 129

Trotz großer Hitze versammelten sich am Samstag vor dem Bremer Theater rund 150 Menschen zu einer Demonstration durch die Innenstadt. Manche trugen Haßkappen und kamen deshalb ziemlich ins Schwitzen. Die Demonstration richtete sich gegen die Paragraphen 129 und 129 a (Mitgliedschaft in einer bzw. Unterstützung einer terroristischen/kriminellen Vereinigung) und gegen die bundesweiten Hausdurchsuchungen am 13.6., die von der Bundesstaatsanwaltschaft angeordnet worden waren.

In Bremen waren am 13.6. elf Wohnungen sowie fünf Läden und Arbeitsstellen, darunter eine Praxis, wegen der Zeitschrift „radikal“ und der „Antiimperialistischen Zellen“ durchsucht worden. Konkret sei es den Durchsuchern zum Beispiel um den Anschlag auf die Bremer FDP-Zentrale vom 26.4.1994 gegangen, heißt es auf einem Flugblatt. Bei dem Anschlag war geringer Sachschaden entstanden.

Das Flugblatt der Demo berichtet außerdem von einem Bremer, der am 4.7.95 als Zeuge nach Karlsruhe geladen worden war. Der Bremer sollte als Mitbewohner eines nach § 129 Beschuldigten aussagen. Da er sich weigerte, sei er mit fünfmonatiger Beugehaft belegt worden. Die Haft werde er in Heimsheim in Baden-Württemberg verbüßen müssen. cis

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