: Geistreicher Prozeß
■ Der Langläufer Johann Mühlegg klagt gegen den Deutschen Skiverband
München (dpa) – Die „Geisteraffäre“ um Johann Mühlegg hat die Fronten zwischen dem Skilangläufer und dem Deutschen Skiverband (DSV) total verhärtet. Während der 24jährige Zollbeamte aus dem Allgäu vor Gericht sein Comeback in der Nationalmannschaft erzwingen will, verweigert der Verband weiterhin die Wiederaufnahme des früheren Junioren-Weltmeisters. „Ich glaube nicht, daß man einen Verband gerichtlich zwingen kann, einen Sportler, der uns Schaden zugefügt hat, aufzunehmen“, erläuterte Thomas Pfüller, der technische Chef nordisch, gestern vor dem Landgericht München I die Haltung des DSV.
„Ich fordere die Wiederaufnahme in den Status A oder B“, formulierte Mühlegg seine Ansprüche, sein Anwalt Ulrich Münzer wies darauf hin, daß es ohne Status keine Serviceleistungen durch den Verband, keine Sporthilfe und keine Sponsorengelder geben werde: „Somit fehlt die finanzielle Grundlage, um sportliche Leistungen zu erfüllen.“ Mühlegg, der während der Weltmeisterschaft im März in Thunder Bay wegen seiner verbalen Attacken gegen Bundestrainer Georg Zipfel, den er wiederholt beschuldigte, ihn „spiritistisch“ zu verfolgen, aus dem Nationalteam ausgeschlossen wurde, bleibt trotz Zipfels Entmachtung auf Konfrontationskurs. „Der DSV versucht es mit Polemik, will uns einschüchtern und fährt weiter auf der spiritistischen Welle“, erklärte sein Bruder Martin Mühlegg, „wir aber bleiben auf dem Rechtswege. Ich sehe gute Chancen für unseren Antrag.“
Die Mühleggs wollen eine rechtlich garantierte Kaderaufnahme, weil ihnen die Zusicherung des DSV, den Läufer für Großereignisse zu melden, allein nicht reicht. Da Johann Mühlegg ankündigte, auch ohne Status zu starten, dürften jedoch finanzielle Gründe die wichtigste Rolle spielen. Im Moment gebe es keine Zahlungen, da die Sponsoren-Verträge auf den Kaderstatus zugeschnitten seien. Nun sollen sich einige Geldgeber wegen der Affäre sogar von Mühlegg trennen wollen. „Für die finanziellen Verluste könnte man sich einen schönen BMW kaufen“, sagte Martin Mühlegg.
Richter Karl-Ludwig Streicher setzte die Urteilsverkündung auf den 31. August fest.
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