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Atomkraftwerker müssen reden

■ Die Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerke wollten nur schriftliche Fragen zur Sicherheit des AKW Biblis beantworten

Frankfurt/Main (taz) – Die Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerke (RWE) dürfen dem Sicherheitsbeirat für die Atomkraftwerke Biblis A und B nicht einfach die kalte Schulter zeigen. Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel lehnte gestern einen Antrag der RWE ab, mit dem die Atomstromer aus Essen eine Anordnung der Atomaufsicht außer Kraft setzen wollten. Diese Anordung verpflichtete die Betreiber von Biblis A und B darauf, finden die Verwaltungsrichter, dem Sicherheitsbeirat alle von diesem Gremium für erforderlich gehaltenen Auskünfte während den Sitzungen zu erteilen. Am Montag hatte die RWE Energie AG, Atomtochter des gleichnamigen Konzerns, dem hessischen Umweltministerium kurz vor der Sitzung des Sicherheitsbeirates mitgeteilt, daß sie keinen Vertreter zu dieser Sitzung entsenden werde. Fragen sollten von den Beiratsmitgliedern bitte schriftlich formuliert werden. Sie würden dann auch schriftlich beantwortet – „wofür uns die erforderliche Bearbeitungszeit zur Verfügung stehen muß“.

In Reaktion darauf ordnete die Atomaufsicht an, daß der Konzern die erforderlichen Auskünfte während der Sitzung des Sicherheitsbeirats „mündlich“ zu erteilen habe. Noch während der Sitzung des Gremiums reichten die RWE gegen diese Anordnung eine Klage beim Verwaltungerichtshof in Kassel ein und beantragten eine Eilentscheidung. Dieser Teil der Aktion war erfolgreich, der andere nicht. Der Antrag wurde schon am Nachmittag vom Gericht mit der Begründung zurückgewiesen, er erscheine „nach summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage“ als „nicht sehr aussichtsreich“. Der Sicherheitsbeirat als hinzugezogener Sachverständiger habe selbst darüber zu entscheiden, wo er zusammentritt, wen er bei den Sitzungen anhören möchte, und ob er „ergänzende mündliche Anhörungen einzelner Bediensteter“ für erforderlich hält. Klaus-Peter Klingelschmitt

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