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Abschiebung eines Minderjährigen

■ Bremer Ausländerbehörde will 17jährigen Schüler schnellstmöglich nach Zaire ausweisen werden

Der 17jährige Eric M. führt ein anderes Leben als seine AltersgenossInnen. Während diese an Verliebtheiten und andere Vergnügungen denken, muß Eric um sein Leben bangen.

Der aus Zaire stammende Jugendliche flüchtete vor zwei Jahren nach Deutschland. Grund: Bei einer Auseinandersetzung mit Regierungsbeamten des berüchtigten Mobutu-Regimes wurde seine Mutter erschossen, der Vater inhaftiert. Auch Eric wurde für drei Monate in einem Polizeicamp inhaftiert. Nach seiner Flucht in die Bundesrepublik stellte Eric einen Asylantrag, der jedoch vor einem knappen Jahr abgelehnt wurde. Das Bundesamt sieht keine Gefahr, daß Eric M. in Zaire politisch verfolgt werden könnte.

Im Februar wurde dem Jugendlichen, dessen Vate wahrscheinlich noch immer im Staatsgefängnis einsitzt, die Grenzübertrittsbescheinigung zugestellt. Seitdem droht Eric M. die Abschiebung. Mitte Juni beantragte sein Amtsvormund für ihn die Duldung aus humanitärn Gründen. „Die desolate wirtschaftliche Lage ins Heimatland meines Mündels läßt erwarten, daß er in seinem Heimatland ein Leben unterhalb des dort üblichen Existenzminimums befürchten muß, weil keine Verwandten existieren“, heißt es. „Dieser Bedrohung ließe sich begegnen durch eine berufliche Ausbildung, die dem Jungen in seinem Heimatland ein Minimum an Überlebensmöglichkeit böte.“ Die Duldung wurde für zwei Wochen gewährt und lief Ende Juli aus.

Die vom Amtsvormund erwähnte Ausbildung hat Eric am 1. Februar des Jahres begonnen. Seitdem befindet er sich an der Berufsschule für Metalltechnik im Berufsgrundbildungsjahr. Die Chance, daß Eric am Ende der zweieinhalbjährigen Ausbildung die Facharbeiterprüfung vor der Bremer Handelskammer schafft, beurteilt sein Klassenlehrer in einem Schreiben an die Ausländerbehörde als gut: „Es ist davon auszugehen, daß der Schüler die schulische Berufsausbildung aufgrund seiner sehr guten Leistungen und seines regelmäßigen Schulbesuchs erfolgreich abschließen wird.“

Daß Eric hier ein normales Leben führen könnte und gut integriert ist, bestätigt auch der Fußballverein VFB Komet, bei dem Eric seit einem Jahr in der A-Jugend kickt. „Eric ist durch sein Verhalten und Auftreten sehr schnell in die Mannschaft und vorhandene Gemeinschaft integriert worden“, schreibt der VFB an die Ausländerbehörde. „Es wäre aus unserer Sicht nicht richtig, einen Minderjährigen, der kurz vor seiner beruflichen Ausbildung steht, auszuweisen. Wir bitten Sie daher, dies nochmals zu überdenken und die Ausweisung zu verhindern, um zu ermöglichen, daß Eric seine Lehre beginnen und beenden, sowie in unserem Sprotverein weiter seinem Hobby nachgehen kann.“

Die Ausländerbehörde aber zeigte sich bislang wenig nachgiebig. Ein Asylfolgeantrag, den Eric jetzt über seine Anwältin stellen will, hat nur Erfolg, wenn er beweisen kann, daß er in Zaire und seinem ehemaligen Wohnort Kinshasa der politischen Verfolgung ausgesetzt ist. Daran kann kaum gezweifelt werden: „In Zaire kann gegenwärtig schon alleine der bloße Verdacht, Gegner der Machthaber zu sein, Verfolgung auslösen“, heißt es im neusten Bericht von amnesty international. Schon das Stellen eines Asylantrages im Ausland werde „als oppositioneller Akt gewertet“, damit sei die „Gefahr erheblich, daß der Antragsteller, der damit als Gegner des Mobutu-Regimes gilt, im Falle seiner Rücckehr Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt ist.“

Was an deren Ende steht, belegt eine Meldung der Nachrichtenagentur Reuters von gestern: Bei einer friedlichen Demonstration gegen das Mobutu-Regime in Kinshasa wurden am Samstag mindestens 11 Menschen von Sondereinheiten des Mobutu-Militärs erschossen, inoffizielle Meldungen sprechen von bis zu 50 Toten. Mindestens 39 Menschen wurden bei den Übergriffen verletzt.

dah

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