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Film beweist Verfolgung von Ch. Eggley

■ Togoischer Asylbewerber, vom Bundesamt als Lügner abgelehnt, hat die Wahrheit gesagt

Charles Eggley ist einer von etwa 40 togoischen Flüchtlingen in Bremen. Seit seiner Flucht im Spätsommer 93 hofft er auf die Anerkennung als Asylbewerber. Vielleicht eröffnet ihm ein kürzlich in Togo gedrehter Film des Bremer Jorunalisten Christoph Sodemann neue Chancen. Der Film belegt, daß Charles Eggley dem Bundesamt die Wahrheit gesagt hat und bei einer Abschiebung nach Togo möglicherweise mit dem Tod rechnen müßte.

Sein erster Asylantrag war im November abgelehnt worden. Man glaubte dem Flüchtling nicht, obwohl vergleichbare Vorfälle in Togo, das bis heute unter der Präsidentschaft des berüchtigten Präsidenten General Eyadema steht, 1991 durchaus an der Tagesordnung waren.

In jenem Jahr war es bei einer Demonstration in Kive, dem Heimatdorf Eggleys, zu einem Aufstand gekommen. Die 200 DorfbewohnerInnen, die gegen die Verhaftung eines Studenten protestieren wollten, zogen zu einem nahegelegenen Camp der Regierungs-Sicherheitskräfte. Diese reagierten, indem sie in die Menge schossen. Dabei wurde ein Teilnehmer getötet, andere, darunter auch Kinder, wurden schwer verletzt. Darufhin zündeten Aufständische die Präfektur des Dorfes an und töteten ein Militär.

Charles Eggley, der als Mitglied der Oppositionspartei „Union togolais démocratique“ (UTD) die zunächst ruhige verlaufene Demonstration mitgeplant hatte, wurde zwei Jahre später beschuldigt, Urheber der Brandstiftung sowie des Anschlags auf den Militär gewesen zu sein. Nachdem im August 1993 eine ebenfalls von ihm mitorganisierte Versammlung der UTD von Militärs durch brutale Schläge auseinandergeprügelt worden war, beschloß er, das Land schnellstmöglich zu verlassen.

Das, was Christoph Sodemann bei seien Dreharbeiten in Kive erfuhr, deckt sich mit der Darstellung des Flüchtlings in Bremen. Mitglieder der UTD bestätigten, daß heute noch nach Eggley gesucht wird. Der Bürgermeister des Dorfes, befragt, ob Charles Eggley bei seiner Rückkehr Gefahr drohe, gab eine vorsichtige Antwort: Trotz Amnestie verschwänden immer wieder Leute.

Durch ein Gesetz vom 22.12.94 sind alle politisch motivierten Straftaten amnestiert worden. Zwar wurde damit die offizielle Verfolgung der beschuldigten Personen eingestellt, doch es gibt, obgleich vom UNHCR angemahnt, keine Durchführungsbestimmungen. Selbst das Auswärtige Amt bezweifelt, daß sich die Verhältnisse in Togo nach den ersten Wahlen im Februar 1994 entscheidend verbessert haben. So heißt es im aktuellen Bericht: „Die Folter ist in Togo gesetzlich verboten. Dennoch wurden immer wieder Fälle bekannt, in denen Sicherheitskräfte im Zuge von Strafverfolgung oder Strafvollzug Personen körperlich mißhandelt haben. Einzelne Opfer sind nachweislich an den Verletzungen gestorben. Aus dem Bereich mittelbarer staatlicher Verfolgung sind bis in den September 1994 einzelen Fälle nachweisbar, in denen Personen vor ihrer Ermordung von den Verfolgern bestialisch gefoltert worden waren.“

Anders als das Auswärtige Amt, das den Kreis der Gefährdeten vornehmlich auf kritische JournalistInnen und namhaft bekannte Oppositionelle beschränkt, beschreibt Amnesty in seinem jüngsten Bericht die akute Bedrohung gerade auch der „einfachen, nicht-prominenten“ Oppositionellen: „Auch die Bevölkerung allgemein ist immer wieder von schweren Menschenrechtsverletzungen betroffen. Sie ist oft den tödlichen Angriffen der Sicherheitskräfte ausgesetzt, ohne daß die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.“

Dennoch macht das Bundesamt Druck auf die Verwaltungsgerichte, den Klagen von togoischen Asylbewerbern nicht mehr stattzugeben. Bislang geht man zumindest bei Verwaltungsgerichten in Sachsen-Anhalt sowie beim OVG Magdeburg davon aus, daß ein Flüchtling allein durch das Stellen eines Asylantrages in Togo gefährdet ist. Damit will das Bundesamt Schluß machen und beschönigt die Verhältnisse in Togo.

Daß der Film von Christoph Sodemann als Beweismittel im weiteren Asylverfahren von Charles Eggley zugelassen wird, hält Verwaltungsgerichtspräsident Kliese für wahrscheinlich. Er könne sich in Bremen keinen Verwaltungsrichter vorstellen, der das ablehnt. „Wir haben ja von Amts wegen die Verpflichtung, den Sachverhalt aufzuklären.“ Über „die Tragfähigkeit des Beweismittels“ allerdings entscheide allein der Richter. Aber schließlich könne auch der Filmemacher selbst als Zeuge zulassen werden. dah

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