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Erika bleibt männlich

Düsseldorf (dpa) – Er heißt Erika, arbeitet als Kosmetikerin und lebt auch ohne operativen Eingriff seit Jahren als Frau – doch für die Justiz bleibt Erika ein Mann. Mangels Erfolgsaussicht lehnte das OLG Düsseldorf in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluß das Gesuch des 39jährigen ab, ihm eine Prozeßkostenhilfe zur Streichung seines Geburtseintrages „männlich“ zu gewähren. Zur Begründung hieß es, der in Scheidung von seiner Frau lebende Familienvater erfülle nicht die „Voraussetzungen für die Feststellung einer Änderung der Geschlechtszugehörigkeit“. Bislang habe Erika jeden geschlechtsverändernden Eingriff abgelehnt. Die Rechts- und Sittenordnung gehe jedoch von dem Prinzip aus, daß „jeder Mensch entweder männlichen oder weiblichen Geschlechts ist“. Für die Geschlechtszugehörigkeit seien deshalb die „vorhandenen physischen Attribute“, nicht das „subjektive Zugehörigkeitsempfinden“ entscheidend (Az.: 3 Wx 88/95).

Erst kürzlich hatte das Berliner Verwaltungsgericht entschieden, daß eine Frau sich nicht Victor nennen darf. Die Identifizierung des Geschlechts allein durch den Vornamen sei „Ausdruck der sozialen Ordnungsfunktion der Namensgebung“.

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