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Ohne Pappe – hinter Gitter

Ein 30jähriger Autofahrer muß seinen Drang, ohne Führerschein zu fahren, mit sechs Monaten Gefängnis büßen. Aus einem Urteil des Amtsgerichts Tiergarten geht hervor, daß der Friedrichshainer schon mehrfach vor dem Kadi stand, weil er keine „Pappe“ besitzt. Nach vier Geld- und einer Bewährungsstrafe vom Januar 1995 reagierte das Gericht mit der Haftstrafe für den „gänzlich sorglosen, unbeugsamen“ Verkehrsrowdy. Nur drei Wochen, nachdem der Mann dem Richter hoch und heilig versprochen hatte, „kein Auto mehr anzufassen“, wurde er mit seinem Kleinbus „Barkas 2000“ erneut erwischt.dpa

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