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Fahnenflüchtiger darf erschossen werden

Ein ehemaliger DDR-Grenzsoldat ist als mutmaßlicher Todesschütze eines flüchtenden DDR- Soldaten freigesprochen worden. Laut Urteilsbegründung gilt für diesen Fall nicht der vom Bundesgerichtshof festgelegte Grundsatz, wonach aus Menschenrechtsgründen keine tödlichen Schüsse auf schlichte Flüchtlinge abgefeuert werden dürfen. Der damalige Grenzposten habe schießen dürfen, weil Fahnenflucht in sämtlichen Staaten der Welt strafbar sei.dpa

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